Wann diese Information gilt
Diese Information gilt, wenn Malerbetrieb Stöckl auf Ihren gesonderten Wunsch künstliche Intelligenz nutzt, um aus einem Objektfoto ein visuelles Farb- oder Gestaltungskonzept oder eine kurze Konzeptanimation zu erzeugen beziehungsweise das Foto dafür wesentlich zu verändern.
Die Funktion wird erst produktiv verwendet, nachdem der konkrete Anbieter, die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen und der technische Ablauf freigegeben wurden.
Was das Ergebnis bedeutet
Das Ergebnis wurde durch künstliche Intelligenz erzeugt oder wesentlich verändert. Es ist eine unverbindliche Illustration einer Gestaltungsidee. Es ist kein Foto ausgeführter Arbeiten, kein Aufmaß, kein technischer Plan, keine Farbgarantie und keine Zusage des späteren Endergebnisses.
Vor der Freigabe prüft eine verantwortliche Person das Ergebnis. Offensichtliche Fehler, unsichere Vorschläge oder irreführende Details werden nicht als Angebotsgrundlage verwendet.
Wie das Ergebnis gekennzeichnet wird
Jedes freigegebene Konzept trägt spätestens bei der ersten Anzeige die sichtbare Kennzeichnung „KI-generiertes visuelles Konzept – unverbindliche Darstellung“.
Soweit der eingesetzte Anbieter maschinenlesbare Herkunfts- oder Kennzeichnungsinformationen bereitstellt, werden diese nach Möglichkeit erhalten. Die sichtbare Kennzeichnung entfällt nicht allein deshalb, weil eine maschinenlesbare Markierung vorhanden ist.
Werbliche Bildmotive und echte Personen
Für öffentlich eingesetzte Werbemotive gilt: Ein mit künstlicher Intelligenz erzeugtes oder wesentlich verändertes Bild wird nicht als dokumentiertes Kundenprojekt oder als unbearbeitetes Teamfoto ausgegeben. Echte Projektfotos bleiben als solche erkennbar.
Wenn eine reale, identifizierbare Person in ein synthetisch erzeugtes oder wesentlich verändertes Motiv eingearbeitet werden soll, erfolgt dies nur nach dokumentierter Freigabe der Person und menschlicher Endkontrolle. Der konkrete Veröffentlichungskontext wird auf eine erforderliche, klar wahrnehmbare Kennzeichnung geprüft.
Solange geeignete Referenzaufnahmen und Freigaben von Fabian Stöckl und den abgebildeten Mitarbeitenden nicht vorliegen, werden keine künstlich erfundenen Gesichter als Team des Malerbetriebs dargestellt.
Wie das Foto verarbeitet wird
Übermittelt werden nur das ausgewählte Foto und die für das gewünschte Konzept erforderlichen Anweisungen. Eingebettete Geolokation und andere nicht benötigte Metadaten werden vor der Anbieterübermittlung technisch soweit möglich entfernt. Eine genaue Anschrift wird nicht als separates Feld mitgesendet.
Gesichter, Kennzeichen, Dokumente, Bildschirme und nicht erforderliche Identifikationsmerkmale sollen ausgeschlossen oder maskiert werden. Foto und Ergebnis werden nicht für Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung gegenüber einer Person verwendet.
Weitere Angaben zu Rechtsgrundlage, Einwilligung, Anbieter, Übermittlungen und Speicherdauer finden Sie in der Datenschutzerklärung. Das bloße Anzeigen oder Versenden dieser Information ist keine Einwilligung.
Transparenz nach der europäischen KI-Verordnung
Der Prozess ist auf die ab 2. August 2026 anwendbaren Transparenzpflichten nach Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung ausgerichtet. Ob eine konkrete Ausgabe rechtlich als Deepfake einzuordnen ist, hängt vom jeweiligen Inhalt und Kontext ab. Malerbetrieb Stöckl kennzeichnet freigegebene KI-Objektkonzepte vorsorglich sichtbar.

